Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen der Scholz, Bill & Weiße-Köhler, Torsten GbR für die Bewirtung von Personen bei Veranstaltungen, Caterings, so wie in der Essensversorgung an Schulen und Kitas

 

 

 

§1 Definition der in den AGB verwendeten Begriffe

 

Anbieter: als Anbieter gilt die Scholz, Bill & Weiße-Köhler, Torsten GbR, auch unter den Markennamen Monk Catering, Stadtküche Chemnitz und GoodFood4Kids agierend.

 

Interessent: jede natürliche oder juristische Person, die die Scholz, Bill & Weiße-Köhler, Torsten GbR kontaktieren um Informationen zu erhalten, ein Angebot einzuholen oder sich für die Essensbestellung im Bestellsystem registriert.

 

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die einen rechtskräftigen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Der Begriff Kunde, bezieht sich nur auf den aktuell gültigen Vertrag. Für alle Handlungen und Interaktionen außerhalb dieses Vertrages, gilt die Person weiterhin als Interessent.

 

Dritte: Alle juristische und natürliche Personen, die nicht Interessenten oder Kunden sind.

 

Bestellsystem: Online-Bestellplattform für die Bestellung von Schulessen, Kitaessen oder Essen bei Tageseltern. Erreichbar ist das Bestellsystem unter https://bestellsystem.schulessen-sachsen.de. Unter dem Begriff Bestellsystem werden auch telefonische Bestellungen, oder Bestellungen auf elektronischem Wege (E-Mail, SMS, Whats App etc.) für die Teilnahme an der Gemeinschaftsversorgung in Schulen, Kindergärten und bei Tageseltern zusammengefasst.

 

Kundenkonto: Interessenten können sich im Bestellsystem registrieren und damit ein passwortgeschütztes Kundenkonto anlegen. Im Kundenkonto können dann Essenteilnehmer angelegt werden für die die Bestellung von Essen durchgeführt werden kann.

 

Bestelltag: Der Tag, für den die Essensbestellung im Bestellsystem getätigt wurde.

 

 

 

§ 2 Angebot & Vertragsabschluss

 

§ 2.1 Vom Interessenten unterzeichnete Bestellungen, Angebote oder Lieferverträge sind bindende Angebote. Der Anbieter kann diese Angebote innerhalb der im Angebot festgesetzten Frist annehmen. Sollte keine Frist im Angebot festgesetzt sein, so gilt eine Standardfrist von zwei Wochen. Der Anbieter kann einen Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Das zeitlich letzte Angebot hebt die vorhergehenden Angebote auf.

 

§ 2.2 Dem Kunden obliegt die Einholung der privatrechtlichen behördlichen Genehmigungen (auch GEMA).

 

§ 2.3 Die Bestellung von Speisen und Getränken der Essensversorgung in Schulen, Kindergärten und bei Tageseltern wird über das Bestellsystem unter https://bestellsystem.schulessen-sachsen.de angeboten. Mit dem Auslösen einer Bestellung im Bestellportal bzw. ggf. telefonische Bestellung über das Servicetelefon durch den Interessenten, akzeptiert dieser die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB. Durch den Bestellvorgang kommt mit sofortiger Wirkung ein rechtskräftiger Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande. Der Interessent wird damit zum Kunden.

 

§ 2.4 Durch das Anlegen eines Kundenkontos im Bestellsystem kommt kein rechtskräftiger Vertrag zustande. Es gelten lediglich die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

 

§ 2.5 Der Anbieter behält sich Irrtümer und Änderungen der im Speisplan angebotenen Gerichte vor. Insbesondere durch Lieferengpässe kann es zum Austausch einzelner Komponenten kommen. Änderungen des Speiseplans führen nicht zum Ungültig werden des durch die Essenbestellung abgeschlossenen Vertrags. Bei kurzfristigen Änderungen hat der Kunde das Recht nachzuweisen, dass durch Änderung des Speiseangebotes eine wesentliche Wertminderung zustande kam und kann in diesem Fall eine Minderung oder den Rücktritt vom Vertrag geltend machen. Eine Änderung gilt als kurzfristig, wenn diese weniger als 24 Stunden vor dem Bestelltag bekanntgegeben wurde. Für die Bekanntgabe reicht eine Änderung des Speiseplans im Bestellsystem. Der Kunde ist verpflichtet diesen regelmäßig zu prüfen.

 

§ 2.6 Für die Ausgabe des Essens an Schulen stellt der Anbieter einmalig kostenfrei einen RFID-Chip zur Verfügung. Dieser Chip ist notwendig, damit die Bestellung dem Essenteilnehmer zugeordnet werden kann. Bei Chipverlust kann der Kunde einen Ersatzchip über das Bestellsystem bestellen. Die Verwendung des RFID-Chips durch den Essensteilnehmer an Schulen ist verpflichtend.

 

§ 2.7 Bestellfristen für die Essensbestellung über das Bestellsystem sind bindend. Eine Nachbestellung ist nicht möglich. Über die aktuell gültige Bestellfrist informiert der Anbieter den Interessenten einmalig mittels Begrüßungsschreiben. Änderungen an Bestellfristen werden dem Kunden an die von ihm im Bestellsystem hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Die aktuell gültige Bestellfrist ist außerdem im Bestellsystem im Speiseplan einsehbar.

 

 

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

 

§ 3.1 An allen dem Interessenten im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen und Konzepten, behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Anbieter erteilt dem Interessenten/Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 3.2 Für das Abhandenkommen von Unterlagen, wie beispielsweise Bescheide für Bildung und Teilhabe, die dem Anbieter auf dem Postweg zugesendet werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

§ 3.3 Der Interessent/Kunde sollte Bescheide und ähnliche Dokumente, bei denen er das Original noch benötigt, bevorzugt per E-Mail oder auf dem Postweg als Kopie senden. Zur Erfüllung der Datenschutzverantwortung, werden Dokumente zeitnah nach Bearbeitung durch den Anbieter vernichtet.

 

 

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

§ 4.1 In den Preisen des Anbieters ist die Umsatzsteuer bereits enthalten, außer es wird im einzelnen Angebot explizit anders ausgeschrieben. Der Anbieter ist nach Vertragsabschluss verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

§ 4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

§ 4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

§4.4 Preise können vom Anbieter geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss Veränderungen am Vertragsgegenstand vornimmt und der Anbieter diesen zustimmt.

 

§ 4.5 Für die Essensbestellung im Bestellsystem erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse. Davon ausgenommen ist die Kostenübernahme durch Leistungsträger, wie Jobcenter oder Sozialamt.

 

§ 4.6 Für die Vorkassenzahlung mittels des Zahlungsdienstleisters Paypal, werden die anfallenden Paypal-Gebühren direkt vom überwiesenen Betrag abgezogen, und nur der um diese Gebühren geminderte Betrag dem Kundenkonto gutgeschrieben.

 

§ 4.7 Für die Aufladung von Guthaben per Vorkasse fallen bei der Bank des Anbieters Überweisungsgebühren an. Der Interessent/Kunde wird dazu angehalten, Vorkassenzahlungen für die Bestellung im Bestellsystem so zu tätigen, dass diese für einen angemessenen Bestellzeitraum ausreichen und Überweisungsgebühren vermieden werden. Der Anbieter behält sich entsprechend das Recht vor, bei mehrmaligen Überweisungen unter 25,00 € pro Monat, die Überweisungsgebühren auf den Interessenten/Kunden mit 0,35 € je Überweisung umzulegen. Der Kunde wird in diesem Falle einmalig vorher per E-Mail an die im Bestellsystem hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.

 

§ 4.8 Für Kunden, deren Bestellungen durch einen Kostenträger (z.B. Jobcenter) bezahlt werden, sind dazu verpflichtet, dem Anbieter Änderungen der Leistungsbewilligung unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Bereits in Anspruch genommene Mahlzeiten, die durch den Kostenträger nicht übernommen werden, müssen durch den Kunden beglichen werden. Dieser Zahlungspflicht hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Änderung nachzukommen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

 

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

§ 5.1 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Anbieters ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

 

§5.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

 

§ 6 Lieferzeit

 

§ 6.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermin bzw. Lieferfrist ausschließlich unverbindliche Angaben.

 

§ 6.2 In der Speiseversorgung über das Bestellsystem gilt eine Essenslieferung von Mittagessen für den Bestelltag als fristgerecht, sofern diese bis 11.30 Uhr erfolgt.

 

§ 6.3 Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

§ 6.4 Der Kunde kann nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist den Anbieter in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der Anbieter einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn die Nachfrist ohne Erfüllung verstreicht, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

§ 6.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 6.7 Bei außergewöhnlichen Umständen, welche der Anbieter trotz Sorgfaltspflicht nicht abwenden konnten (höhere Gewalt), ist er von seinen Liefer- und Leistungserbringungsverpflichtungen befreit. Verzögerungen, besonders durch Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu seinen Lasten.

 

§ 6.8 Die Identifikation der Essensteilnehmer an Schulen erfolgt durch die Verwendung des persönlichen RFID-Chips. Dieser dient zur Zuordnung der bestellten Mahlzeit zum Essensteilnehmer. Ist der Chip zum Zeitpunkt der Essensteilnahme nicht verfügbar, ist der Anbieter von seinen Leistungserbringungsverpflichtungen befreit.

 

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

§ 7.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

 

§7.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Pflicht, den Anbieter unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

 

 § 7.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Anbieter. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diesen verwahrt.

 

 

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

 

§ 8.1 Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Anbietersenthaltenen Angaben nicht von diesem ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

 

§ 8.Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbarte Beschaffenheit hat oder dieser sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach öffentlichen Äußerungen des Anbieters erwarten konntehat, so ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

 

§ 8.Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Anbieter die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

$ 8.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Anbieter die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

 § 8.5 Der Anbieter haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anbieter bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, hafteter auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Anbieter allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

§ 8.6 Der Anbieter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten hafteter im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

 § 8.7 Wir bitten darum, erkennbare Mängel bei der Essensversorgung zeitnah, möglichst am Tag des Auftretens, mitzuteilen, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Zur sachgerechten Prüfung eines gemeldeten Mangels werden durch den Anbieter die folgenden Daten herangezogen

 

 

§ 8.Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 9 Rücktritt des Kunden

 

§ 9.1 Der Rücktritt des Kunden, bei schriftlichem Vertragsverkehr, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter behält sich eine angemessene Vergütung der Vorleistungen vor (Rücktritt ab 30 Tage vor Liefertermin 10%, ab 7 Tage 40% und ab 3 Tage 70%), Fremdleistungen, welche nachweislich nicht mehr abzubestellen sind, müssen zu 100% vom Kunden übernommen werden

 

§ 9.2 Abbestellung von Speisen, die über das Bestellsystem bestellt wurden.

 

§ 9.2.1 Eine Abmeldung ist am Bestelltag bis 7.30 Uhr möglich. Damit gilt der Vertrag als aufgehoben und es entstehen dem Kunden keine Zahlungsverpflichtungen. Ein Rücktritt vom Vertrag nach 7.30 Uhr am Tag der vereinbarten Essenslieferung, befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Preis muss in diesem Fall vollständig bezahlt werden.

 

§ 9.2.2 Die Stornierung von bestelltem Essen ist nur über das Bestellsystem, per E-Mail oder per Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Servicetelefons unter +49 371 2435 2686 bzw. persönlich unter dieser Telefonnummer zulässig. Stornierungen auf anderem Wege haben keine Gültigkeit. Für die Gültigkeit der Abbestellung, muss diese deutlich als solche erkennbar sein. Es muss hervorgehen, für welchen Essensteilnehmer und welchen Tag die Bestellung storniert werden soll.

 

§ 9.2.3 Die für die Abbestellfrist gültige Uhrzeit ist die in Berlin, Deutschland zu diesem Zeitpunkt gültige Uhrzeit (CET bzw. CEST). Es zählt der Zeitstempel des Anrufbeantworters bzw. der E-Mail.

 

§ 9.2.4 Sollte einer der Kanäle für die Abbestellung, für den Kunden ersichtlich, nicht erreichbar sein, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die Abbestellung auf einem der anderen genannten Kanäle erfolgt. Die Frist für die Abbestellung bleibt dennoch bestehen.

 

§ 9.2.5 Sollte die Erbringung der bestellten Leistung durch den Anbieter aufgrund Dritter nicht möglich sein (bspw. krankheitsbedingte Schulschließung), obliegt es dem Kunden, fristgerecht durch Abbestellung vom Vertrag zurückzutreten. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind gegen den verursachenden Dritten zu richten.

 

 

 

§ 10 Rücktritt des Anbieters

 

§ 10.1    Der Anbieter ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn aus sachlich gerechtfertigten Grund, außerordentliche Umstände entstehen. Dies kann höhere Gewalt, falsche und irreführende Angaben des Kunden oder Sicherheitsbedenken für die Mitarbeiter des Anbieters sein oder wenn das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet ist.

 

§ 10.2 Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

 

 

§ 11 Sonstiges

 

§ 11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

§ 11.3 Der Anbieter behält sich Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vor. Kunden haben das Recht, Änderungen der Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Wenn der Kunde den Änderungen nicht widerspricht, stimmt er diesen stillschweigend zu. Änderungen treten mit einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntgabe in Kraft.

 

 

 

Stand: 03.12.2025

 

 

 

Scholz, Bill & Weiße-Köhler, Torsten GbR

 

Zwickauer Straße 427

 

09117 Chemnitz